Die E-Rechnung ist da!
Seit dem 01. Januar 2025 ist der E-Rechnungsempfang für Unternehmer im B2B-Geschäft verpflichtend. Jetzt muss jedes Unternehmen seine Digitalisierung planen und zukunftssicher umsetzen. Wir sind Ihr Partner bei der Einführung der E-Rechnung (ZUGFeRD, XRechnung), Digitalisierung und Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Lösungen für Ihre Prozesse
Mit unserer IT-Expertise und Softwarelösungen vereinfachen wir Ihre Prozesse und sorgen dafür, dass Sie gesetzliche Vorgaben mühelos erfüllen.
Unsere E-Rechnung Software
Software und Implementierung:
Wir bieten ein Portfolio an E-Rechnungs-Software für Ihr Unternehmen, und helfen Ihnen bei der Integration in Ihre Bestandssysteme.
Unsere maßgeschneiderten Lösungen sorgen dafür, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig Ihre Prozesse effizient gestalten.
Wir bieten:
- E-Rechnung KiT: E-Rechnungsleser - Windows Desktop
- E-Rechnung KiT: Microsoft Outlook (Classic) Add-in
- E-Rechnung KiT: Cloud Bundle (Verfügbar Q2/2025)
Praxisnahe und individuelle Beratung zur Einführung der E-Rechnung
Von der Analyse Ihrer Situation bis zur nahtlosen Integration der E-Rechnung in Ihre Systeme begleiten wir Sie zuverlässig.
Gemeinsam mit Ihnen optimieren wir Ihre Prozesse, entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und sorgen für eine effiziente, zukunftssichere und rechtskonforme Implementierung der E-Rechnung in Ihr Unternehmen.
- E-Rechnung: Sofortige Einführung und Umstellung
- Prüfung und technische Umsetzung in Ihrer EDV-Landschaft
- Daten- und Prozessoptimierung
Kostenlose E-Rechnung Software:
E-Rechnungs-Viewer
Unser kostenloser Viewer zeigt E-Rechnungen übersichtlich an, und prüft sie auf Gültigkeit.

Was versteht man unter E-Rechnung?
E-Rechnung: Begrifflichkeiten, Fristen, Formate
Was ist eine E-Rechung?
Die E-Rechnung ist rein elektronisch und beinhaltet alle relevanten Informationen zur automatischen Verarbeitung.
Sie wird durch Geschäftspartner in einem bestimmten Format zum Beispiel per E-Mail versendet.
Dafür gibt es von der Europäischen Union den definierten Standard CEN-Norm EN 16931.
Ab wann gilt die Verordnung?
Seit 01. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.
Aktuell gilt dies nur für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (Business to Business / B2B). Das betrifft zum Beispiel die Rechnung vom Großhandel oder die Wartungsrechnung für das Firmenfahrzeug.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Das Empfangen von E-Rechnungen muss seit dem 1. Januar 2025 möglich sein.
Bis zum 31. Dezember 2026 gibt es eine Übergangsfrist für das Versenden von E-Rechnungen, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt, diese in bisheriger Weise zu empfangen.
Das heißt, wenn der Geschäftspartner nicht zustimmt, kann man keine klassische Rechnung mehr an ihn stellen.
Kann ich noch normale Rechnungen an meine Endkunden stellen?
Ja, an Endverbraucher können wie bisher auch normale Rechnungen gestellt werden.
Welche Formate für E-Rechnungen gibt es?
- XRechnung
- ZUGFerd
Warum ist eine PDF noch keine E-Rechnung?
Eine Rechnung im PDF Format ist noch keine E-Rechnung, weil die XML-Daten fehlen, um sie maschinenlesbar zu machen.
Es gibt Rechnungsprogramme, die E-Rechnungen im PDF-Format mit integrierter Rechnungsdatei im XML-Format erstellen können.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist ein E-Rechnungsformat, welches ein PDF mit angehängten XML-Daten beinhaltet. Die XML-Daten sind entscheidend für die elektronische Verarbeitung.
Was ist Xrechnung?
XRechnung ist ein nationaler Standard der bereits seit einigen Jahren im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt wurde. Grundlage hierfür ist ein fest definiertes XML-Format.
Was bedeutet Digitalisierung?
Die Digitalisierung von Unternehmen wird schon seit einigen Jahren propagiert, Ziel ist es Geschäftsprozesse sicher und komfortabel zu automatisieren.
Tatsache ist, dass viele vor allem kleinere Unternehmen, dies bisher vernachlässigt haben und kein umfassendes Konzept haben.
Wann muss ich aktiv werden?
Grundsätzlich gilt die Regel ab dem 01. Januar 2025.
Jetzt müssen Sie Ihr Unternehmen fit machen für die E-Rechnung und die Digitale Buchführung.
Wir helfen Ihnen dabei!
Warum die E-Rechnungspflicht einhalten?
Welche Folgen hat es, wenn ich der Pflicht zur E-Rechnung nicht nachkomme?
Vorsteuerabzug nicht mehr möglich
- Es droht der komplette Verlust des Vorsteuerabzuges bei Nicht-Umsetzung. Spätestens ab 01.01.2028 sind keine klassischen Rechnungen mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt
- Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass die E-Rechnungen revisionssicher und unveränderbar gespeichert werden. Bei Misachtung von Archivierungsanforderungen von (E-) Rechnungen kann der Vorsteuerabzug später ggf. nicht anforderungsgemäß nachgewiesen werden

Unbezahlte Rechnungen stapeln sich
- Schieben von Zahlungen nicht lesbarer E-Rechnungen ist ohne das richtige Know-How und Tooling verständlich. Man läuft hier schnell Gefahr die Übersicht zu verlieren. In Extremsituationen kann man versuchen das maschinen-lesbare Format manuell auszulesen. Neben dem zeitlichen Aufwand ist das Risiko eines Fehlers hoch. Wir halten fest: Unbezahlte Rechnungen kosten Zeit und Geld, insbesondere wenn sich diese anfangen zu stapeln

Wettbewerbsfähigkeit mit Fragezeichen
- Andere Unternehmen werden sich mit den Anforderungen aber auch Chances von E-Rechnungen auseinandersetzen. Diese Unternehmen werden zukünftig schneller agieren können durch u.a. automatisierte (vorbereitende) Buchhaltung. Angefangen mit Problemen und verpassten Chancen bei der Kommunikation und Verwaltung von Finanzen laufen Sie Gefahr dazu auf immer weniger Verständnis Ihrer Kunden zu stoßen

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Wettbewerbsnachteile durch Ineffizienz, etc.

