Die E-Rechnung ist da!
Seit dem 01. Januar 2025 ist der E-Rechnungsempfang für Unternehmer im B2B-Geschäft verpflichtend. Jetzt muss jedes Unternehmen seine Digitalisierung planen und zukunftssicher umsetzen. Wir sind Ihr Partner bei der Einführung der E-Rechnung (ZUGFeRD, XRechnung), Digitalisierung und Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Lösungen für Ihre Prozesse
Mit unserer IT-Expertise und Softwarelösungen vereinfachen wir Ihre Prozesse und sorgen dafür, dass Sie gesetzliche Vorgaben mühelos erfüllen.
Unser Angebot an Softwarelösungen
Unsere EDV-Unterstützung für eine erfolgreiche E-Rechnungsimplementierung – wir bieten ein Portfolio an Softwarelösungen für Ihr Unternehmen von Standartsoftware bis zur Integration in Ihre Bestandssysteme. Unsere maßgeschneiderten Lösungen sorgen dafür, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig Ihre Prozesse effizient gestalten.
- Elektronik-Rechnung: E-Rechnungsleser - Windows Desktop
- Elektronik-Rechnung: Microsoft Outlook (Classic) Add-in
- Elektronik-Rechnung: Cloud Bundle (Verfügbar Q2/2025)
Was versteht man unter E-Rechnung?
Wir helfen Ihnen dabei, die Begrifflichkeiten besser zu verstehen und haben Lösungen für Sie!
Was ist eine E-Rechung?
Die E-Rechnung ist rein elektronisch und beinhaltet alle relevanten Informationen zur automatischen Verarbeitung. Sie wird durch Geschäftspartner in einem bestimmten Format zum Beispiel per E-Mail versendet. Dafür gibt es von der Europäischen Union einen definierten Standard CEN-Norm EN 16931.
Ab wann gilt die Verordnung?
Ab 01. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen entgegen zu nehmen. Aktuell gilt dies nur für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (Business to Business / B2B). Das betrifft zum Beispiel die Rechnung vom Großhandel oder die Wartungsrechnung für das Firmenfahrzeug.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Das Empfangen von E-Rechnungen muss zum 1. Januar 2025 möglich sein. Bis zum 31. Dezember 2026 gibt es eine Übergangsfrist für das Versenden von E-Rechnungen, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt, diese in bisheriger Weise zu empfangen. Das heißt, wenn der Geschäftspartner nicht zustimmt, kann man keine klassische Rechnung mehr an ihn stellen.
Kann ich noch normale Rechnungen an meine Endkunden stellen?
Ja, an Endverbraucher können wie bisher auch Rechnungen gestellt werden.
Welche Formate für E-Rechnungen gibt es?
Das E-Rechnungsformat ist XML und wird aktuell durch zwei Standards umgesetzt: XRechnung und ZUGFerd
Warum ist eine PDF noch keine E-Rechnung?
Eine Rechnung im PDF Format ist noch keine E-Rechnung, weil die XML Daten fehlen um sie maschinenlesbar zu machen. Es gibt Rechnungsprogramme, die E-Rechnungen im PDF Format mit integrierter Rechnungsdatei im XML-Format erstellen können.
Was ist ZUGFeRD?
„ZUGFeRD“ ist ein E-Rechnungsformat, welches ein PDF mit angehängten XML-Daten beinhaltet. Die XML-Daten sind entscheidend für die elektronische Verarbeitung.
Was ist Xrechnung?
„Xrechnung“ ist ein nationaler Standard der bereits seit einigen Jahren im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt wurde. Grundlage hierfür ist ein fest definiertes XML-Format.
Was bedeutet Digitalisierung?
Die Digitalisierung von Unternehmen wird schon seit einigen Jahren propagiert, Ziel ist es Geschäftsprozesse sicher und komfortabel zu automatisieren. Tatsache ist, dass viele vor allem kleinere Unternehmen, dies bisher vernachlässigt haben und kein umfassendes Konzept bzw. Plan haben.
Wann muss ich aktiv werden?
Grundsätzlich gilt die Regel ab dem 01. Januar 2025.
E-Rechnungspflicht: Es besteht Handlungsbedarf
Was sind in der Praxis mögliche konkrete und langfristige Auswirkungen und Konsequenzen durch Hinauszögern?
Vorsteuerabzug wird nicht mehr möglich sein
- Es droht der komplette Verlust des Vorsteuerabzuges bei Nicht-Umsetzung. Spätestens ab 01.01.2028 sind keine klassischen Rechnungen mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt
- Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass die E-Rechnungen revisionssicher und unveränderbar gespeichert werden. Bei Misachtung von Archivierungsanforderungen von (E-) Rechnungen kann der Vorsteuerabzug später ggf. nicht anforderungsgemäß nachgewiesen werden
Unbezahlte Rechnungen stapeln sich bei Ihnen
- Schieben von Zahlungen nicht lesbarer E-Rechnungen ist ohne das richtige Know-How und Tooling verständlich. Man läuft hier schnell Gefahr die Übersicht zu verlieren. In Extremsituationen kann man versuchen das maschinen-lesbare Format manuell auszulesen. Neben dem zeitlichen Aufwand ist das Risiko eines Fehlers hoch. Wir halten fest: Unbezahlte Rechnungen kosten Zeit und Geld, insbesondere wenn sich diese anfangen zu stapeln
Wettbewerbsfähigkeit mit Fragezeichen
- Andere Unternehmen werden sich mit den Anforderungen aber auch Chances von E-Rechnungen auseinandersetzen. Diese Unternehmen werden zukünftig schneller agieren können durch u.a. automatisierte (vorbereitende) Buchhaltung. Angefangen mit Problemen und verpassten Chancen bei der Kommunikation und Verwaltung von Finanzen laufen Sie Gefahr dazu auf immer weniger Verständnis Ihrer Kunden zu stoßen
...und das ist nur ein Auszug!
Unser Angebot an praxisnaher Beratung und Unterstützung
Wir begleiten Sie von der Analyse Ihrer Anforderungen bis zur nahtlosen Integration in Ihre Systeme. Gemeinsam optimieren wir Prozesse, entwickeln eine passende Strategie und sorgen für eine effiziente, zukunftssichere E-Rechnungsimplementierung – individuell und gesetzeskonform.
- E-Rechnung: Sofortige Einführung und Umstellung
- Prüfung und technische Umsetzung in Ihrer EDV-Landschaft
- Daten- und Prozessoptimierung
E-Rechnungsanzeiger
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Wir haben Tools, um E-Rechnungen die Sie im elektronischen Format erhalten haben, auf Gültigkeit zu prüfen und darzustellen.